Gerechtigkeit : Von Nürnberg nach den Haag: die Verurteilung Krimineller

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

« Dans tout crime contre l’humanité un homme n’est plus l’égal d’un autre homme. Il est victime d’abord d’interdictions (de mariage, professionnelles, de libre circulation…), puis d’un marquage par une étoile ou un tatouage, enfin d’un parcage. L’homme alors est égal à zéro ; dans un pays où l’assassinat est un crime, il peut impunément être mis à mort. Il n’a plus ce nom que tout être humain reçoit à la naissance et qui lui ouvre l’exercice de tous les droits. Sont exterminés sans décision de justice et sans pouvoir se défendre des êtres humains, hommes, femmes, enfants, dont les corps sans sépultures doivent disparaître par le gaz, le feu ou dans des fosses communes. »

„Bei jedem Verbrechen gegen die Menschheit ist ein Mensch anderen Menschen nicht mehr ebenbürtig. Er wird zunächst Opfer von Verboten (Ehe, Beruf, Freizügigkeit…), dann von Kennzeichnungen durch einen Stern oder eine Tätowierung und schließlich von Internierung. Der Mensch ist dann gleich Null; in einem Land, in dem Mord ein Verbrechen ist, kann er so ungestraft hingerichtet werden. Er verliert dann den Namen, mit dem jeder Mensch geboren wird, und der ihm die Ausübung aller Rechte garantiert. Auf diese Weise werden Männer, Frauen und Kinder ohne Gerichtsbeschluss und ohne sich gegen andere Menschen verteidigen zu können ausgelöscht, deren Körper ohne Grabstätte in Gas, Feuer oder Massengräbern verschwinden müssen.

Pierre Truche, Juger les crimes contre l’humanité. 20 ans après le procès Barbie, Lyon, ENS Éditions, 2009

 

Definition: Verbrechen gegen die Menschlichkeit/Völkermord

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind außergewöhnliche Verbrechen. Nicht jede schwere kollektive Verletzung der Gesetze stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Sowohl die ferne als auch die jüngere Vergangenheit sind voll von Verbrechen, doch sind die Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit äußerst selten.

Die jüngste Rechtsdefinition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein deutliches Zeichen für die Anerkennung der Menschenwürde sowie der Menschenrechte im Völkerrecht sowie durch eine Reihe von Staaten.

Das Statut des Nürnberger Militärgerichtshofes stellt nach die vor die Rechtsgrundlage der Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Heute findet sich diese Definition sowohl in völkerrechtlichen Texten (Statuten der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, kurz: ICTY und ICTR, sowie mittlerweile der Internationale Strafgerichtshof) und in bestimmten nationalen Gesetzen (Kanadisches Strafgesetzbuch, Finnisches, Portugiesisches, Ivorisches, Slowenisches Strafgesetzbuch sowie Artikeln 212-1 bis 212-3 des Französischen Strafgesetzbuches).

Nationale Gesetze, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden, legen diese jedoch nicht immer auf die gleiche Weise aus.
Als Schnittmenge der Definitionen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnte Folgendes dienen:

Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen schwere und eindeutige Verletzungen der Menschenrechte.

Damit eine Handlung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden kann, muss sie in großem Umfang oder systematisch begangen worden sein.
Nichtsdestotrotz kann eine einzelne Person, die ein Verbrechen an einem einzelnen Opfer oder einer begrenzten Anzahl von Opfern begeht, eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden werden, sofern ihre Handlungen in dem genannten spezifischen Zusammenhang stehen (großangelegte oder systematische Angriffe).

Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestehen aus unmenschlichen Handlungen gegen die natürliche Person, einschließlich Mord, Vernichtung, Versklavung, Deportation, Vergewaltigung und Folter.
Zu dieser Liste kommen noch die Apartheid und das erzwungene Verschwinden von Personen hinzu.

 

Die Opfer

In erster Linie handelt es sich dabei um Zivilbevölkerungen: unmenschliche Handlungen und Verfolgungen, die systematisch oder kollektiv gegen Personen gerichtet sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer rassischen oder religiösen Gemeinschaft.

Das kann manchmal auch auf Soldaten zutreffen.

« Les adversaires de cette politique, quelle que soit la forme de cette opposition, devraient être considérés comme relevant du crime contre l’humanité »

„Gegner dieser Politik sollten unabhängig von der Form der Opposition als Beteiligte an Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden.“

(Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 20. Dezember 1985 in der Rechtssache FNDIRP gegen Klaus Barbie im Vorfeld des Klaus-Barbie-Prozesses in Lyon).

 

Das Verüben eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfordert, dass der Einzelne einen Staatsapparat oder Mittel großer Finanzgruppen einsetzt.
Das Verbrechen muss auf Veranlassung oder unter der Leitung einer Regierung, Organisation oder Gruppe begangen worden sein.

Rassische, nationale, religiöse oder politische Motive sind dem Völkermord und bestimmten Verfolgungen inhärent, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen nicht der Verjährung. Täter können verfolgt werden, solange sie am Leben sind.

 

Völkermord

Völkermord kann als eine Kategorie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden. Das ist nach französischem Recht der Fall. Nicht alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Völkermorde.

Artikel 211-1 des französischen Strafgesetzbuches definiert Völkermord vor der Definition anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

« Constitue un génocide le fait, en exécution d’un plan concerté tendant à la destruction totale ou partielle d’un groupe national, ethnique, racial ou religieux, ou d’un groupe déterminé à partir de tout autre critère arbitraire, de commettre ou de faire commettre, à l’encontre de membres de ce groupe, l’un des actes suivants :
– atteinte volontaire à la vie ;
– atteinte grave à l’intégrité physique ou psychique ;
– soumission à des conditions d’existence de nature à entraîner la destruction totale ou partielle du groupe ;
– mesures visant à entraver les naissances ;

– transfert forcé d’enfants. »

„Es ist Völkermord, in Ausführung eines abgestimmten Plans zur vollständigen oder teilweisen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe oder einer Gruppe, die auf der Grundlage anderer willkürlicher Kriterien festgelegt wurde, gegen Mitglieder dieser Gruppe eine der folgenden Handlungen zu begehen oder sie zu veranlassen:
– vorsätzliche Verletzung von Leben und Gesundheit;
– schwere physische oder psychische Schäden;
– Unterwerfung unter Existenzbedingungen, die zur vollständigen oder teilweisen Zerstörung der Gruppe führen können;
– Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten;

– zwangsweise Überführung von Kindern. “

Völkermord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Vier Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im 20. Jahrhundert begangen wurden, wurden von den Gerichten als Völkermord anerkannt und eingestuft:

  • der Völkermord an den Armeniern in der Türkei
  • der von den Nationalsozialisten an Juden und Zigeunern verübte Völkermord
  • der Völkermord der Tutsi in Ruanda
  • das Massaker von 1995 an Tausenden bosnischer Muslime in Srebrenica

Die Einstufung weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Völkermord wird unter Juristen und Historikern diskutiert: die Hungersnot durch Stalin in der Ukraine, die Massaker der Roten Khmer in Kambodscha, die Situation in Darfur (ab 2003),…

 

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Chronologie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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