Gerechtigkeit: von Nürnberg nach den Haag: die Verurteilung Krimineller

Nachkriegsurteile

Noch während des Krieges und lange vor der Befreiung der Lager und der Kapitulation Deutschlands beschlossen die Alliierten, die Verbrecher vor Gericht zu bringen.

Nach dem Krieg kam die Zeit und die unerlässliche Phase der Justiz, um trotz aller Unzulänglichkeiten, ja Unklarheiten die verschiedenen Ausprägungen der Verantwortung der Kriminellen festzulegen und die Mechanismen der Zerstörung ans Licht zu bringen, die Menschen dazu veranlassen, Verbrechen gegen andere Menschen zu begehen und das Menschheitsgefüge zu schänden.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurden internationale Prozesse abgehalten: einer in Nürnberg (1945-1946), der andere, in Europa weniger bekannte, in Tokio (1946-1948).

 

Die Nürnberger Prozesse

Die Eröffnung des Nürnberger Prozesses – ina.fr

 

Am 8. August 1945 unterzeichneten die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion das Londoner Abkommen, mit dem das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (IMG) zur Verurteilung schwerer NS-Verbrechen festgelegt wurde. Neunzehn UN-Mitgliedstaaten ratifizierten im Folgenden dieses Abkommen und gaben dem IMG so eine internationale Basis.

Diese Prozesse gegen 22 hochrangige NS-Kriegsverbrecher (Hitler war bereits tot), die als „Nürnberger Prozesse“ in die Geschichte eingingen, fand vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 statt. Sie finden symbolisch in Nürnberg statt, jener Stadt, in der die großen nationalsozialistischen Kundgebungen abgehalten wurden.

Das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg ist der erste Rechtstext, der den Begriff von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie folgt definiert:

 

Jede unmenschliche Handlung“ wie „Mord, Vernichtung, Versklavung, Deportation (….), begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung vor oder während des Krieges oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, wenn diese Handlungen oder Verfolgungen im Zusammenhang mit einer Straftat begangen wurden, die in die Zuständigkeit des Gerichts fällt“.

 

 

Die in Nürnberg zitierte Razzia von Izieu

Am 5. Februar 1946 verwies Edgar Faure vor dem Internationalen Militärgericht in Nürnberg auf den Fall Izieu. Er verliest das von Klaus Barbie unterschriebene Telegramm und gibt diesen Kommentar dazu ab:

„Ich glaube, es lässt sich sagen, dass es etwas noch Hervorstechenderes und Schrecklicheres gibt als den tatsächlichen Umstand der Entführung dieser Kinder; nämlich diesen administrativen Charakter, den nach dem Dienstweg dazu erstellten Bericht, die Konferenz, auf der verschiedene Beamte ruhig darüber diskutieren, als wäre sie ein normales Verfahren ihres Dienstes. Nämlich, dass für diese Gelegenheit und zu diesem Zweck das gesamte Räderwerk eines Staates, und ich spreche vom NS-Staat, in Gang gesetzt werden. “

 

Zwölf weitere Prozesse werden allein von den Amerikanern in den gleichen Räumlichkeiten in Nürnberg abgehalten.

Gruppiert nach Berufsgruppen wurden 144 Personen vor Gericht gestellt: Ärzte, Anwälte, leitende Beamte, Soldaten, Polizisten und Industrielle.

In den eigenen Besatzungszonen bringen die Alliierten insgesamt mehr als zehntausend Personen vor Gericht. Mehr als tausend Todesurteile wurden verhängt.

 

Die Tokioter Prozesse

Am 19. Januar 1946 wurde das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs für den Fernen Osten durch Beschluss von General Mac Arthur, des Oberkommandierenden der Alliierten Streitkräfte in Japan, erlassen.

Elf Richter wurden von den Mitgliedstaaten der Fernostkommission ernannt: Australien, Kanada, China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Niederlande, Neuseeland, Philippinen, UdSSR, Vereinigte Staaten. Das Gericht tagte vom 3. Mai 1946 bis zum 12. November 1948 in Tokio. Achtundzwanzig japanische Militärs bzw. hochrangige Beamte wurden angeklagt. Sieben wurden zum Tode und die anderen zu lebenslanger Haft verurteilt, mit Ausnahme einer Strafe von zwanzig und einer von sieben Jahren. Kaiser Hirohito wird nicht strafrechtlich verfolgt.

 

Nationale Prozesse

Tausende Kriegsverbrecher wurden an den Orten ihrer Kriegsverbrechen vor Gericht gestellt, darunter in Polen (Prozess gegen Rudolf Höss, dem Kommandanten des KZ Auschwitz, und 40 SS-Angehörige des Lagers 1947 in Krakau), in Ungarn, Norwegen, Rumänien, der Tschechoslowakei und in der UdSSR.

1947 gründete Simon Wiesenthal (1908-2005) in Österreich ein historisches Dokumentationszentrum, das sich der Auffindung von NS-Verbrechern und dem gerichtlichen Nachweis ihrer Verbrechen widmet.

 

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